Quelle: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k091030a01
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1869
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BGH, Versäumnisurteil vom 29. Juli 2009, I ZR 166/06:
“Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ohne entsprechende Erlaubnis erbracht wird, ist auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.”
Hier ging es u.a. um einen Schuldenregulierer (C xx Schuldnerhilfe GmbH in K.).
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Falsche Angaben in der Selbstauskunft eines Mieters können eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts München I vom 25. März 2009 (AZ: 14 S 18532/08).
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Viele Überschuldete sind überfordert wenn das Konto oder der Lohn gepfändet werden, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder wenn wegen Zahlungsrückständen Wohnungsverlust und Energiesperre drohen. Auch das Insolvenzverfahren als ein Ausweg aus der Überschuldung ist inhaltlich kaum bekannt. Fehlen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, verschärft sich diese Situation noch weiter.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen hat jetzt Abhilfe geschaffen. Verständlich formuliert stehen ab sofort Informationsblätter zu verschiedenen wichtigen Themen in insgesamt acht Sprachen (Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch und Türkisch) als kostenlose Downloads auf der Internetseite der Landesarbeitsgemeinschaft zur Verfügung.
Quelle: http://www.schuldnerberatung-hessen.de/index.php/informationsblaetter
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Hier geht es zur Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren