Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/Stellenausschreibung13102009.pdf
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Bundesgerichtshof; Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 307/08
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1860
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Auch ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitslosengeld II-Bezieher muss sich bei seinem Leistungsträger melden, wenn seine Erkrankung dies zulässt.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.07.2009 – L 5 AS 131/08
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