BGH: Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen wirksam ist, wenn sie die Verpflichtung zum “Weißen” der Decken und Oberwände während der Mietzeit umfasst.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel unwirksam ist und daher ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen nicht besteht. Urteil vom 23. September 2009 – VIII ZR 344/08

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=49303&pos=0&anz=192

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LSG Sachsen-Anhalt: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei

Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.

Quelle: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2009/009_2009_182b1bb3df06adb6e64deeb5fe2cb393.htm

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BMAS: “Mindestlohn für 800.000 Beschäftigte in der Pflege in Sicht”

Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz: “Die Mitglieder der ersten Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben ihre Arbeit aufgenommen. Ein Mindestlohn für die 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, die Tag für Tag eine für unsere Gesellschaft so wichtige Aufgabe wahrnehmen, rückt damit in greifbare Nähe.”

Quelle: http://www.bmas.de/portal/37974/2009__09__21__sitzung__pflegekommision.html

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