Zum Thema gibt es zwei aktuelle interessante Seiten:
- Rechtsanwalt Markus Klinder / tacheles-sozialhilfe
- Landessozialgericht Baden-Württemberg: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B, Beschlüsse aus Juni 2008 – Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, muss der Sozialhilfeträger auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen.
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import