Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1839
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Werben Anbieter im Internet mit Preisangaben, so müssen Produkte auch für den angegebenen Preis online zu erwerben sein. Sind in Wirklichkeit zusätzliche Gebühren fällig, reicht es nicht aus, mit einem versteckten Sternchenhinweis darauf aufmerksam zu machen. Dies entschied am 18.06.2009 das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das Unternehmen Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH angestrengten Verfahren.
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.09, Az.: 315 O 17/19, nicht rechtskräftig
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1179/index.html
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Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat nach Ausschreibung gestern den Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) für eine Beratungsstelle für den Bezirk Eimsbüttel unterzeichnet. Damit verfügen zukünftig alle Hamburger Bezirke über ein eigenes Schuldnerberatungsangebot.
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Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) begrüßt die Aufstockung der Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung in Hamburg. Allerdings kritisiert die LAG, dass erneut, wie befürchtet, keine Beratung von gescheiterten Selbständigen und auch keine Präventionsarbeit finanziert werden.
Die LAG hält die Vergabe der Mittel im Wege der Ausschreibung nach Vergaberecht für ungeeignet. Dass Schuldnerberatung soziale Arbeit ist, findet sich im Vergaberecht nicht wieder.
Bei der aktuellen Ausschreibung irritiert, dass sich nur Beratungsstellen bewerben konnten, die im Jahre 2008 eine Mindestfallzahl von 80 vorzuweisen hatten. Diese Zahl ist nicht nachvollziehbar und willkürlich. Dies ist besonders brisant vor dem Hintergrund, dass der Behörde die Zahlen aller Hamburger Beratungsstellen bereits bekannt waren.
Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/pressemitteilung_22.07.2009.pdf
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