BGH: Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen sind unwirksam

Urteile vom 21. April 2009 – XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08:
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Verbandsklagen eines Verbraucherschutzverbandes gegen zwei Sparkassen entschieden, dass folgende Klausel, die Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildet ist, im Bankverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) nicht verwendet werden darf, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB unwirksam ist.
Nr. 17 – Entgelte, Kosten und Auslagen (2) Festsetzung und Ausweis der Entgelte

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=47741&pos=0&anz=81

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vzbv: Fahrplan zur Stärkung von Verbrauchern und Wirtschaft

“Neue Akzente für die Verbraucher- und Wirtschaftspolitik hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für den Bundestagswahlkampf 2009 gesetzt. Mit einem Zehn-Punkte-Programm hat er heute [20.04.2009] ein politisches Konzept vorgelegt, das geeignet ist, Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen zu stärken.”

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/wp-content/uploads/2013/08/Fahrplan

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nochmal: Bündnis Kindergrundsicherung

Quelle: http://www.awo.org/awo-aktuell/awo-aktuell-newsdetails/article/buendnis-kindergrundsicherung-fordert-systemwechsel-gegen-skandaloese-armut/45.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 16 KW / 2009

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1807

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BGH: Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar.

Urteil vom 19. März 2009 – IX ZR 58/08

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=dd961180c8d460a22cd730451dc7a224&client=3&nr=47702&pos=0&anz=1

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