BGH: Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung unter anderem Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist.
Urteil vom 8. April 2009 – VIII ZR 231/07

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=47622&pos=1&anz=77

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FHH: Familienbehörde veranstaltet Aktionstag für mehr Männer in sozialen Berufen

Der jährlich stattfindende “Girls’ Day”soll Schülerinnen für technische Berufe begeistern. Eingeschränktes Berufswahlverhalten betrifft jedoch auch junge Männer. Um sie verstärkt für soziale Berufe zu begeistern, veranstaltet die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz parallel zum “Girls Day” das Projekt “Was für Jungs!”.

Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/1371830/2009-04-14-bsg-was-fuer-jungs.html

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Hamburger Abendblatt: “Der Behördentest”

Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2009/04/02/1109668.html

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Harald Thome: Kinderbonus darf nicht angerechnet werden

aus dem akutellen Newsletter von Harald Thome:
“Es erreicht mich immer wieder die Anfrage, ob der Kinderbonus der jetzt im April zur Auszahlung kommt/gekommen ist, angeben werden muss und ob SGB II-Leistungsträger oder andere Sozialleistungsträger diesen anrechnen dürfen. Dazu nachfolgende kurze Anmerkung: Der Kinderbonus ist weder im SGB II / SGB XII, noch in jeder anderen bedarfsabhängigen Leistung anzurechnen. Das bestimmt Art. 5 des Gesetzes zur Sicherung und Beschäftigung in Deutschland (Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus). Das bedeutet in der Konsequenz, dass der Erhalt des Kinderbonus nicht einmal nach § 60 Abs. 1 SGB I beim Leistungsträger angegeben werden muss, da er nicht ‘leistungserheblich’ ist”

Quelle: http://www.harald-thome.de/Newsletter-.html

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Mieterverein: Neue Beratungsstelle Altona

Kürzlich eröffnete der Mieterverein zu Hamburg seine 22. Außenstelle in Altona, Neue Große Bergstraße 9 (Haspa-Haus, 2. Etage).
Die Öffnungszeiten des Beratungszentrums Altona: montags bis donnerstags 13.00 – 18.00 Uhr, freitags 11.00 – 16.00 Uhr
WICHTIG: Die Beratungen finden nach Terminsvereinbarung (Tel. 8 79 79-0) statt.

Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/

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