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PM Kos + Tacheles: Hartz IV-Ämter betreiben Rechtsbruch auf Kosten von Kindern

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. werfen den für Hartz IV zuständigen Behörden Rechtsbruch vor und Familien mit Kindern in existenzielle Not zu treiben. Seit September würden im Rahmen einer ?Sonderaktion? der Bundesagentur für Arbeit bundesweit Anträge auf Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelehnt und bereits bewilligte Leistungen mit dem Hinweis eingestellt, es könnten Wohngeld und der Kinderzuschlag beantragt werden.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1773

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Hartz IV Kürzung bei unkonkreter Belehrung unzulässig

http://www.sozialleistungen.info weist auf Sozialgericht Dresden; Urteil vom 07.11.2008 [Aktenzeichen: S 6 AS 2026/06] hin.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/05.12.2008-hartz-iv-kuerzung-bei-unkonkreter-belehrung-unzulaessig/#more-493

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hib: Existenzminimum eines Kindes beträgt 3.864 Euro im Jahr

hib-Meldung 335/2008: Das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für ein Kind beträgt ab 2010 3.864 Euro jährlich. Dies geht aus dem Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung (16/11065) hervor.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_335/03.html

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BGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dürfen Verkäufer beim Austausch eines fehlerhaften Produktes keine Nutzungsentschädigung verlangen. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Mit dem Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Quelle AG statt. “Verbraucher haben Anspruch auf fehlerfreie Produkte. Stellt sich im Laufe der Nutzung ein Fehler heraus, der von Anfang an vorlag, darf den Kunden durch den Austausch kein finanzieller Nachteil entstehen”, bekräftigt Helke Heidemann-Peuser, Leiterin des Referats Kollektiver Rechtsschutz im Verbraucherzentrale Bundesverband den Urteilsspruch.
Urteil des BGH vom 26.11.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 200/05

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1088/index.html

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