Abzug von Werbungskosten beim Einkommen des rundfunkgebührenpflichtigen Haushaltsangehörigen

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 4. Senat – hat mit Urteil vom 26. August 2009 (4 LC 460/07) entschieden, dass bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages – RGebStV – vom Bruttoeinkommen neben Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen unter anderem auch Werbungskosten abzuziehen sind.

Quelle: http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C57938368_N3096431_L20_D0_I3070902.html

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Pfändung und Einziehung von Anteilen an einer Wohngenossenschaft in Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung

aus Infodienst Schuldnerberatung

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/aktuelles/aktuelles.html#pfaend_ant_wohn_gen

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Neuer Schuldenkompass herausgegeben

aus Infodienst Schuldnerberatung

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/aktuelles/aktuelles.html#pfaend_ant_wohn_gen

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Weniger Menschen im Norden ohne Arbeit

Quelle: http://www1.ndr.de/wirtschaft/arbeitslosenzahlenaugust100.html

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