Auszubildende haben Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, auch wenn sie unter 400 EURO verdienen

http://www.sozialticker.com weist auf LSG Baden-Württemberg hin: Beschluss vom 10.06.2008, Az: L 4 KR 6527/06.

Quelle: http://www.sozialticker.com/auszubildende-haben-sozialversicherungsbeitrage-zu-zahlen-auch-wenn-sie-unter-400-euro-verdienen_20080717.html

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Stellenausschreibung HAB: Leiter/-in Schuldner- und Insolvenzberatung (PDF)

Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/Leiter_HA_190708.pdf

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