Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6201NFC.htm
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass einer Alleinerziehenden mit zwei Kindern, die noch zur Grundschule gehen (sechs und neun Jahre alt), eine Teilzeittätigkeit zuzumuten ist.
Beschluß vom 09.05.2008, Aktenzeichen II-2 WF 62/08,
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Aus dem Sozialticker:
Quelle :Bundessozialgericht vom 15.04.2008, – B 14/7b AS 6/07 R
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