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SozG Dresden: Ein Verzicht auf die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich

http://www.kostenlose-urteile.de: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen seinen Willen versichert ist, muss dennoch Beiträge entrichten. Die mit der Gesundheitsreform seit 01.04.2007 eingeführte Versicherungspflicht führt in der Regel sogar zu einer rückwirkenden Beitragspflicht. Darauf hat das Sozialgericht Dresden hingewiesen.
Sozialgericht Dresden; Urteil vom 23.04.2008; Aktenzeichen: S 25 KR 653/07

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6078NFC.htm

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016

Das Arbeitslosengeld II wird zum 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent von 347 Euro auf 351 Euro erhöht

BA Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Software A2LL rechtzeitig angepasst, damit die höhere Auszahlung ab 1. Juli 2008 automatisch erfolgen kann.Arbeitslosengeld II-Beziehern, denen die Leistungen über den 30. Juni 2008 hinaus bewilligt wurden, wird demnächst unaufgefordert ein entsprechender Änderungsbescheid zugesandt. Der zentrale Versand der Änderungsbescheide wird jedoch wegen des Umfanges voraussichtlich erst Ende Juni 2008 abgeschlossen sein.
Diese Änderungsbescheide sind generell mit dem 17. bzw. 18. Mai 2008 datiert. Das führt jedoch nicht zu einer Verkürzung der Widerspruchs- oder Klagefrist, da für die Ermittlung dieser Frist nicht das Datum des Bescheides, sondern das Datum der Zustellung maßgebend ist.

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2008/Presse-08-024.html

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“Gerechtere Versorgung nach der Scheidung”

Bundesregierung: “Häufig erwerben Ehepartner unterschiedliche Rentenansprüche. Wird die Ehe geschieden, kommt es zum Ausgeich der Versorgungsansprüche. Dabei soll es künftig gerechter und unkomplizierter zugehen. So sieht es ein Beschluss des Bundeskabinetts vor.”

Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2008/05/2008-05-21-strukturreform-versorgungsausgleich.html

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