In einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Offenbach zur Anhebung des unpfändbaren Betrags im Rahmen einer Unterhaltspfändung setzt sich die SGB-II-Linie weiter durch.
Urteil des AG Offenbach
Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/aktuelles/aktuelles.html#ag_of_850f
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