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zum Lastschriftwiderruf im Insolvenzverfahren: Beschluss AG München (PDF)

aus www.forum-schuldnerberatung.de:
“Wie uns Rechtsanwalt Mike Tschirschwitz, Kanzlei Lauterbach & Partner, München, mitteilt, hat das Amtsgericht München am 07.03.2008 einen Beschluss zum Lastschriftwiderruf des Treuhänders im eröffneten Insolvenzverfahren getroffen, der im Gegensatz zum Beschluss des AG Hamburg vom 28.06.2007 steht: Leitsatz: Zum Widerruf einer Lastschrift, die ein Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt eingezogen hat, ist ein Treuhänder nicht befugt.

Quelle: http://www.f-sb.de/download/agmuc_ls_widerruf.pdf

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Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten (PDF)

ebenfalls aus www.forum-schuldnerberatung.de:
“Die Postbank führt ca. 4,5 Mio. private Girokonten; darunter befindet sich ein größerer Anteil an Guthabenkonten mit erhöhtem Pfändungsrisiko. Daher verwundert es nicht, dass die Auszahlung von Sozialleistungen auf “gesperrten” Postbank-Konten ein Dauerthema in der Sozialen Schuldnerberatung darstellt. Am 1. Februar 2008 fand an der EFH Darmstadt ein Praxisforum Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung zu dieser Thematik statt, an dem auch der Abteilungsleiter Kontoführung in Dortmund, teilnahm. Das Ergebnis des konstruktiven Austauschs haben Prof. Dieter Zimmermann und Thomas Zipf festgehalten.”

Quelle: http://lag-sb-hh.de/material/freigabepostbankkonten_03_2008.pdf

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Flyer der vzbv zur unerwünschten Telefonwerbung (PDF)

Quelle: http://www.vzbv.de/mediapics/flyer_telefonwerbung_vzen_2007.pdf

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