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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes (PDF)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.12.2007 zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage stellt der Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes dar. Dennoch wird der notwendige Schutz von Schuldnern damit noch nicht ausreichend sichergestellt. Auch wird der Entwurf der Entlastung von Kreditinstituten und Gerichten nicht im notwendigen Umfang gerecht. Der Entwurf bleibt in seinen positiven Auswirkungen auf Schuldner, Kreditinstitute und Vollstreckungsgerichte teilweise leider hinter dem Referentenentwurf des Justizministeriums vom 19.01.2007 zurück. Die AG SBV benennt in der nachfolgenden Stellungnahme den noch notwendigen Korrektur- bzw. Ergänzungsbedarf.

Quelle: http://www.f-sb.de/download/agsbvstellungnahmekontenpfaendung03_2008.pdf

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Privatinsolvenz schützt nicht vor Aufrechnung der Rente

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Privatinsolvenz nicht gehindert, unpfändbare Rentenzahlbeträge gegen Rückzahlungsforderungen aus vorangegangenen Überzahlungen aufzurechnen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Sozialgericht Dortmund; Urteil vom 21.02.2008, Aktenzeichen: S 26 R 320/06

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5723NFC.htm

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VG Berlin: Post-Mindestlohnverordnung ist rechtswidrig

otto-schmidt.de: VG Berlin 07.03.2008, VG 4 A 439.07:
Die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums, den Post-Mindestlohn für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen für allgemeinverbindlich zu erklären, ist nach Auffassung des VG Berlin rechtswidrig. Nach dem AEntG seien nur solche Verordnungen erlaubt, die nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer beträfen. Diese Voraussetzung sei hier nicht erfüllt, da die Postkonkurrenten mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen Mindestlohn vereinbart hätten.

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_7769.html

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