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Bundesregierung: “Für eine bessere Integration Älterer in den Arbeitsmarkt”

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben künftig länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Außerdem erhalten ältere Arbeitslose einen Gutschein zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Und Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen frühestens nach vollendetem 63. Lebensjahr eine Rente mit Abschlägen in Kauf nehmen.

Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2007/12/2007-12-11-integration-aelterer-in-den-arbeitsmarkt-nachhaltig-verbessern.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016