Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben künftig länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Außerdem erhalten ältere Arbeitslose einen Gutschein zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Und Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen frühestens nach vollendetem 63. Lebensjahr eine Rente mit Abschlägen in Kauf nehmen.
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016