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SG Dortmund zu ALG II: Heizkostenkürzung nur nach vorherigem Hinweis auf unwirtschaftliches Heizverhalten

sozialticker.com: Grundsicherungsträger müssen Beziehern von Arbeitslosengeld II solange die tatsächlichen Heizkosten ihrer Wohnung erstatten, bis diese auf Grund eines vorherigen Hinweises der Behörde in der Lage waren, überhöhte Heizkosten auf ein angemessenes Maß zu senken. (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 19.11.2007, Az.: S 32 AS 114/07)

Quelle: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-heizkostenkuerzung-nur-nach-vorherigem-hinweis-auf-unwirtschaftliches-heizverhalten_20071213.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Infodienst Schuldnerberatung 4/2007 erschienen

Gestern war es wieder so weit: der neue Infodienst Schuldnerberatung ist erschienen! Lesenswerte PDF-Datei (ca. 600kb) mit 58 Seiten Informationen.

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/gedruckte-ausgaben/download-als-pdf-datei.html

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BSG: Auch Sozialhilfeempfängern darf Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden

Das Kindergeld, welches für volljährige Kinder gezahlt wird, darf auch bei der Sozialhilfe nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied (AZ.: B 8/9b SO 23/06 R) nun das Bundessozialgericht in Kassel am 11.12.2007.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/13.12.2007-auch-sozialhilfeempfaengern-darf-kindergeld-nicht-als-einkommen-angerechnet-werden/#more-300

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