BSG: Keine Sperrzeit bei Umzug zum Partner (blog.juracity.de)

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft führt beim Bezug von Arbeitslosengeld I nicht zwingend zu einer Sperrzeit. Das BSG (Az.: B 11 a/7a AL 52/06 R) hat damit die Ausnahmen zur Sperrzeitverhängung erweitert.

Quelle: http://blog.juracity.de/2007-10-18/bsg-keine-sperrzeit-bei-umzug-zum-partner.html

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Sozialticker.com: Heizkosten SGB II

Der Sozialticker weist auf ein Urteil des SG Duisburg (S 27 AS 326/05) hin: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Da die notwendigen Heizkosten von einer Vielzahl Faktoren abhängen und die notwendigen Kosten daher bei gleichem Heizverhalten erheblich voneinander abweichen können, sind die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, solange es keine konkreten Anhaltspunkte für ein unvernünftiges Heizverhalten gibt.

Quelle: http://www.sozialticker.com/heizkosten_20071018.html

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BSG: Vergleich im Kündigungsschutzprozess führt nicht automatisch zur Sperrzeit

Der 11a. Senat des Bun­dessozialgerichts hat im Verfahren B 11a AL 51/06 R am 17. Oktober 2007 entschieden, dass der Kläger zwar durch den arbeitsgerichtlichen Vergleich sein Beschäftigungsverhältnis “gelöst” habe. Jedoch kann dem Kläger für die Lösung des Beschäfti­gungsverhältnisses ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts zur Seite stehen. Denn es kann einem Arbeitnehmer regelmäßig nicht zum Nachteil gereichen, wenn er gegen die Kündigung vorgeht und sodann im arbeitsgerichtlichen Verfah­ren die Klage zurücknimmt oder einen Vergleich schließt.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10090&pos=0&anz=33

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Forum Schuldnerberatung + AGSBV: Rückmeldung “Girokonto für Jedermann”

Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich letzte Woche in einer nicht öffentlichen Sitzung noch einmal mit dem Bericht der Bundesregierung zur Praxis der ZKA-Empfehlung “Girokonto für jedermann” vom Sommer 2006 auseinander gesetzt sowie mit den Gesetzesinitiativen zweier Oppositionsparteien vom Februar/März 2006 und dem aktuellen Regierungsentwurf zur Kontopfändungsreform. Letzterer dürfte der Auslöser für die erneute Befassung gewesen sein, denn es steht ja immer noch die Entschließung des Bundestages zum Bericht der Bundesregierung aus, die der Finanzausschuss vorbereitet. Der Finanzausschuss hat nun wiederum das Bundesfinanzministerium beauftragt, aktuelle Zahlen zur Kontolosigkeit zu ermitteln. Das Ministerium hat hierzu Ende letzter Woche u.a. die AG SBV angeschrieben – mit sehr kurzer Rückmeldefrist, nämlich 29.10. Ich wäre kurzfristig an Rückmeldungen aus dem Arbeitsfeld interessiert wie die derzeitigen Erfahrungen vor Ort sind: besteht das Zugangsproblem zu Konten unverändert, hat sich die Situation verbessert oder verschlechtert. Gibt es ggf. konkrete Fallbeispiele. Entsprechende Rückmeldungen sollten der AGSBV bis zum 26. 10. zugeleitet werden: stark@skmev.de Wir bitten deshalb die Praktiker/innen dringend, Rückmeldungen zu diesem wichtigem Thema an die AG SBV zu melden und so beizutragen, dass es in absehbarer Zeit ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto geben könnte.

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016