Bundesregierung will Wohngeldrecht novellieren

Die Bundesregierung will das Wohngeldrecht grundlegend novellieren. (Gesetzentwurf BT-DrS 16/6543) Das neue Gesetz soll – neben redaktionellen Änderungen wie der Streichung überholter Vorschriften, neuen Systematisierungen und textlichen Straffungen – den Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld klarer regeln und den wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriff neu fassen. Außerdem sollen die bisher für die Höhe des Wohngelds maßgeblichen vier Baualtersklassen wegfallen, die Rückforderung des Wohngelds im Todesfall oder bei zu Unrecht gezahltem Wohngeld soll erleichtert und eine gesamtschuldnerische Haftung aller Haushaltsmitglieder eingeführt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_249/04.html

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Hamburger Abendblatt: aus der Antwort zur Großen Anfrage

Die Große Anfrage (siehe 25.09.2007 ) ist beantwortet.

Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/10/11/803599.html

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