Unabhängige Sozialberatung Bochum: ALG II für Auszubildende pp. – Teil 2

Normalerweise haben Auszubildende (Azubis) und SchülerInnen keinen Anspruch auf ALG II. Aber es gibt nach § 7 Abs. 6 SGB II sechs Ausnahmefälle, in denen der Bezug von ALG II möglich ist. Näheres als PDF-Datei.

Quelle: http://www.bo-alternativ.de/2007/09/18/arbeitslosengeld-ii-alg-ii-fuer-auszubildende-studis-und-schuelerinnen/

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Unabhängige Sozialberatung Bochum: ALG II für Auszubildende pp. – Teil 1

In diesen Tagen beginnen viele schulische und betriebliche Ausbildungen oder haben bereits begonnen. Etliche Betroffene, die in ihren Familien oder alleine bislang von Hartz IV abhängig waren oder es noch sind, stehen plötzlich ganz ohne Leistungen zum Lebensunterhalt da. Hartz IV gestrichen, BAfög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) noch nicht bewilligt und keine Angehörigen, die einen mal zwei oder drei Monate lang über Wasser halten können: Diese Landung ist hart und ernüchternd: mit dem ersten Tag der Ausbildung werden die Hartz IV-Leistungen komplett eingestellt. Lediglich ein Zuschuss zu den Wohnungskosten kann möglich sein.

Quelle: http://www.bo-alternativ.de/2007/09/18/azubis-und-studis-luecke-bei-hartz-iv/

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

HessLSG: Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen

Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie mit Eltern, die Hartz IV erhalten, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. (AZ L 9 AS 215/07 ER)

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/C1256D88002A044A/vwContentByKey/W2776GCM847JUSZDE/$File/180907Mietzuschuss.pdf

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