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Kontenpfändung

Der Schuldnerschutz ist besonders bedeutsam bei der Kontenpfändung.

Den „klassischen“ Konten-Schutz gab es nur bis zum 31.12.2011.

Ab dem 01.01.2012 gibt es einzig das sogenannte P-Konto als Schuldnerschutz.

Zum P-Konto siehe: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/p-konto

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.12.2014