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E-Plus muss Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte erstatten

Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Verwendung einer entsprechenden Vertragsklausel in Mobilfunkverträgen der Marke Aldi Talk durch die E-Plus Service GmbH geklagt. – Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8.05.2019, Az. 12 O 264/18 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr: PM des vzbv