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Jan-Ocko Heuer: „Restschuldbefreiung – Wohin geht die Reise?“ (iff-Überschuldungsradar 2019/14)

Im Rahmen der Reihe iff-Überschuldungsradar befasst sich Jan-Ocko Heuer mit der neuen EU-Richtlinie zur Restrukturierung insolventer Unternehmen und ihre Auswirkungen auf die Entschuldung von Verbrauchern in Deutschland. Wohin geht die Reise?

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Referentenentwurf: „Ge­setz zur De­cke­lung der Abschlusspro­vi­si­on von Le­bens­ver­si­che­run­gen und von Restschuld­ver­si­che­run­gen“

Siehe Referentenentwurf vom 19.4.2019 als pdf sowie www.bundestag.de/services/suche?suchbegriff=abschlussprovision

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Dieter Zimmermann: Die Einziehung von Taterträgen – Rechtsgrundlagen und Interventionsmöglichkeiten

Hier der Hinweis auf den Beitrag „Die Einziehung von Taterträgen – Rechtsgrundlagen und Interventionsmöglichkeiten“ von Dieter Zimmermann; erstmals erschienen in den BAG-SB-Informationen 2018, Heft 3.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang der Hinweis auf den Beschluss des Landgericht Stuttgart vom 04.12.2018, Aktenzeichen 8 Kls 230 Js 41625/17 – dargestellt im infodienst-schuldnerberatung.de

Siehe auch BGH zur Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB

Update 13.4.2021: BVerfG: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2021
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Hohe Stornoquoten bei Restschuldversicherern

„Eine Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg deutet auf ungewöhnlich hohe Stornoquoten bei Restschuldversicherern hin. Das ist ein Ergebnis einer nicht repräsentativen Befragung von 23 Restschuldversicherern zu Leistungs- und Stornoquoten. Dabei gab die Hälfte der Restschuldversicherer der Sparte Leben eine Stornoquote an, die über dem Branchenmittel liegt. Für Verbraucher ist ein Storno finanziell wegen geschmälerter Rückerstattungen oft besonders nachteilig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Provisionshöhen zu begrenzen und klare Regeln, so dass die Versicherungsprämie nicht länger über den Kredit finanziert werden darf. 

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Migrationsberatung Online

Hier der Hinweis auf www.mbeon.de

Die Selbstdarstellung: „Nützliche Informationen, Antworten und Orientierungshilfen: mbeon ist die App für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland. Sie unterstützt Menschen mit Migrationsgeschichte dabei, ihr Leben in ihrer neuen Heimat selbstbestimmt zu gestalten. Ratsuchende haben deutschlandweit direkten Zugang zu Informationen und qualifizierter Beratung.“

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CDU-Antrag Hamburgische Bürgerschaft: „Verbraucherfalle Inkasso – Vergütung von Inkassodienstleistern begrenzen“

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft Richard Seelmaecker, Dennis Thering, Birgit Stöver, Franziska Rath und Dennis Gladiator (CDU) widmen sich dem Inkasso (Drucksache 21/18054)

„Über 5,8 Millionen Deutsche haben bereits persönliche Erfahrungen mit Inkassodienstleistern gemacht. So verwundert es nicht, dass die Inkassobranche floriert und glänzende Zahlen schreibt. Die Frage ist aber, zu welchem Preis. Der wirtschaftliche Höhenflug begründet sich nämlich nicht zuletzt auf dem Rücken von verunsicherten Schuldnern. Überzogene Gebühren und erfundene Kostenpositionen füllen die Kassen, während die Verbraucher in eine Schuldenspirale geraten.

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BGH zur Rechtsanwaltsgebühr für Einholung von Drittauskünften

BGH, Beschluss vom 20.9.2018 – I ZB 120/17 – gerichtliche Leitsätze:

  1. Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 , § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG , für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht.
  2. Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist auf Verfahren zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO nicht analog anwendbar.

Aus der Entscheidung:

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Formulare Eröffnung auf Basiskonto

Der Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ist in § 33 ZKG iVm Anlage 3 ZKG geregelt. Der Pflicht, den Antrag auch Online zur Verfügung zu stellen („Verfügt der Verpflichtete über einen Internetauftritt, so ist das Formular nach Anlage 3 auch dort zur Verfügung zu stellen.“, § 33 Abs. 2 Satz 3 ZKG) kommen viele Banken recht versteckt nach.

Hier daher mal zwei aktuelle Links, damit nicht nervig gesucht werden muss:

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Informationsblätter der LAG Hessen nun auch auf rumänisch

Die Informationsblätter der LAG Schuldnerberatung Hessen sind eine wertvolle Hilfe, auch und gerade, um in anderen Sprachen informieren zu können.

Nun ist frisch eine weitere Sprache hinzugekommen: Die Informationsblätter gibt es nun auch auf rumänisch.

Die Erstellung und Veröffentlichung dieser Informationsblätter auf rumänisch wurde freundlicherweise von den drei Landesarbeitsgemeinschaften Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz, in Bayern und in Hamburg finanziell gefördert.

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ARD plusminus-Video zu „Restschuldversicherungen: Teuer und oft nutzlos“

„Restschuldversicherungen gehören zum Standard bei Verbraucherkrediten. Schon lange kritisieren Verbraucherschützer diese als überteuert. Jetzt zeigen Untersuchungen, dass Verbraucher im Schadensfall oft auf ihren Schulden sitzen bleiben.“ – zum Bericht