In seinem aktuellen Inso-Newsletter 7-19 weist RA Kai Henning auf das BGH-Urteil vom 6.6.2019 -IX ZR 272/17-, welches er wie folgt zusammenfasst:
Nach Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO lebt eine vor Verfahrenseröffnung vereinbarte Abtretung während des eröffneten Insolvenzverfahrens nicht wieder auf (Aufgabe von BGH Urt. vom 18.4.13 -IX ZR 165/12-).
Anmerkung RA Henning: