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E-Plus muss Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte erstatten

Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Verwendung einer entsprechenden Vertragsklausel in Mobilfunkverträgen der Marke Aldi Talk durch die E-Plus Service GmbH geklagt. – Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8.05.2019, Az. 12 O 264/18 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr: PM des vzbv

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Hamburg: Fachanweisung zu § 22 SGB II Kosten der Unterkunft und Heizung aktualisiert

Die Fachanweisung zu § 22 SGB II zu Kosten der Unterkunft und Heizung wurde aktualisiert – siehe https://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap03-22/4269084/fa-sgbii-22-kdu/. Siehe ebenfalls auch zu § 35 SGB XII: https://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbxii-kap03-35/4269970/fa-sgbxii-35-kdu/