UPDATE 13.04.2020: siehe BGH: Staatskasse als Insolvenzgläubigerin für bereits bei Insolvenzeröffnung angefallene Gerichtskosten
OLG Frankfurt am Main, 03.01.2019 – 5 WF 133/18 – Orientierungssatz:
Die Staatskasse kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichtskosten und verauslagten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr durch die Anordnung einer Ratenzahlung geltend machen, sondern sie hat die Forderung zur Tabelle anzumelden.
Aus der Entscheidung:
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2020