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Sachverständigenrat für Verbraucherfragen legt Gutachten über „Verbrauchergerechtes Scoring“ vor

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).  Mit PM vom 30.10.2018 teilte er mit:

„In immer mehr Lebensbereichen kommen Algorithmen zum Einsatz, die Menschen bewerten, ihr Verhalten vorhersagen und ihre persönlichen Eigenschaften ermitteln wollen. Solche Scoring-Algorithmen entscheiden zum Beispiel darüber, wer auf Kredit kaufen und wer nur auf Vorkasse bestellen darf.

Solche Scoring-Verfahren sind Gegenstand des aktuellen Gutachtens des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen, das dieser Bundesministerin Katarina Barley heute übergibt und veröffentlicht (verfügbar im Internet unter www.svr.verbraucherfragen.de).

In ihrem Gutachten formulieren die Sachverständigen acht Empfehlungen, wie Politik, Wirtschaft und Verbraucherverbände Scoring-Verfahren, und Algorithmen im Allgemeinen, durch mehr Transparenz besser gestalten können als das gegenwärtig der Fall ist. Scoring-Verfahren, die ein bestimmtes Verbraucherverhalten prognostizieren, müssen zuverlässig arbeiten. Aber selbst das methodisch hochwertigste Scoring-Verfahren liefert unzulängliche oder sogar falsche Ergebnisse, wenn die Eingabedaten fehlerhaft sind.

Außerdem müssen Scoring-Verfahren funktionieren, ohne verbotenerweise zu diskriminieren, indem sie für bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch unzuverlässigere Ergebnisse liefern. Kritisch betrachtet der
Sachverständigenrat deshalb die Verwendung von Stellvertreter-Merkmalen in Scoring-Verfahren, also von Merkmalen, die mit der gescorten Person direkt nichts zu tun haben, zum Beispiel, ob sie in einer guten Wohngegend lebt.“
 
siehe auch http://www.svr-verbraucherfragen.de/dokumente/verbrauchergerechtes-scoring/