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LG Siegen zur Unpfändbarkeit eines PKW

Das LG Siegen hat am 24.01.2018 unter dem Aktenzeichen 4 T 243/17 entschieden:

Ein Pkw, dessen Benutzung für einen 72 Jahre alten, abseits des Stadtgebietes und etwa 2,5 km vom nächsten öffentlichen Verkehrsmittel entfernt wohnenden Schuldner, der aufgrund von Kniebeschwerden nicht in der Lage ist, längere Strecken zu laufen, erforderlich ist, um etwa regelmäßige Arztbesuche zu machen, ist unpfändbar.

Die dort genannte Entscheidung des BGH ist: Beschluss vom 16. Juni 2011 – VII ZB 12/09