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Bürgerschaft Hamburg wird wohl Einrichtung „Runder Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen“ anregen

In der heutigen Bürgerschaftssitzung werden wohl auch die Drucksachen 21/15222 (Linke) und 21/15506 (SPD + Grüne)  Thema sein.

Die Linke hat vorgearbeitet (Antrag vom 30.11.2018) und die Hamburger Regierungsparteien haben nachgelegt (Antrag 11.12.2018). Der Antrag der Letzeren wird wohl beschlossen und damit eine Forderung der LAG Schuldnerberatung Hamburg nach einem Runden Tisch endlich aufgegriffen werden.  

Aus dem Antrag: „Das Thema Energiearmut hat in den letzten Jahren an Dringlichkeit gewonnen. Immer mehr Menschen sind von Absperrungen betroffen.

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Dokumentation: Caritas-Fachtag Energieschulden am 22.11.2018

Kürzlich fand in Hamburg der Caritas-Fachtag Energieschulden statt (siehe unsere Meldung vom 06.11.2018). Nun wurde die Dokumentation veröffentlicht:

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Monitoringbericht Energie 2018 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts: Hamburg überdurchschnittliche viele Stromsperren

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren gemeinsamen Monitoringbericht 2018 über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Siehe: www.bundesnetzagentur.de

Ab Seite 263 wird es unter „3. Stromsperrungen, Bargeld- und Chipkartenzähler, Tarife und Kündigungen“ besonders interessant.

„Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der an die Bundesnetzagentur gemeldeten Sperrungen, die vom VNB im Auftrag des örtlichen Grundversorgers durchgeführt wurden, auf 330.242 gestiegen.

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Wissenschaftliche Dienste Bundestag: „Überschuldung von Privatpersonen – Möglichkeiten der Beratung und Entschuldung sowie statistische Daten zu betroffenen Personenkreisen“

Hier der Hinweis auf die Ausarbeitung

Überschuldung von Privatpersonen – Möglichkeiten der Beratung und Entschuldung sowie statistische Daten zu betroffenen Personenkreisen

Aktenzeichen: WD 7-3000 -218/18
Abschluss der Arbeit: 31. Oktober 2018

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BSG urteilt über die Aufrechnung von Kautionsdarlehen – und hält diese grundsätzlich für zulässig

Die höchst umstrittene Aufrechnung von Darlehen für Mietkaution (und Genossenschaftsanteile) unterliegt nach Ansicht des BSG bedingungslos der Regelung des § 42a SGB II (BSG v. 28.11.2018, B 14 AS 31/17 R). Dazu gab es eine bundesweite Kampagne der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die diese Aufrechnungsregelung sehr kritisch gesehen haben. Das BSG argumentiert sinngemäß: Weil es im Gesetzt steht, ist halt aufzurechnen.
Dies wurde in der Vergangenheit durchaus anders gesehen:  https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/SGb_2017-04_Tacheles.pdf [„Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen“ von Sophia Nguyen; SGb 04.17 S. 202]

Die JC dürfen daher nach Ansicht des BSG die gewährten Darlehen für eine Mietkaution/Genossenschaftsanteile durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 % des RB’s „zurückholen“.

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LG Köln: keine Freibetragserhöhung bei irrtümlicher Doppelzahlung des Lohns auf das P-Konto

Der Fall: Ein Arbeitgeber überweist irrtümlich den Lohn doppelt auf das Konto seines Arbeitnehmers. Dieses Konto ist prompt schon längst gepfändet. Aber es ist zumindest ein P-Konto und der Arbeitnehmer = Schuldner beantragt die Erhöhung des Freibetrag nach § 850k Abs. 4 ZPO in Höhe dieser Doppelzahlung.

Das Amtsgericht Wipperfürth, 52 M 0790/09, hat dem Antrag stattgegeben. Diese Entscheidung wurde auf Beschwerde des Gläubigers durch LG Köln, 28.12.2017 – 39 T 205/17, aufgehoben.

Aus der Begründung:

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BGH zum unpfändbaren notwendigen Unterhalt des Schuldners bei Pfändung durch Unterhaltsgläubiger

Hier der Hinweis auf BGH, 05.07.2018 – VII ZB 40/17 – Leitsätze:

1. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne des § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO entspricht grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010, VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).