Aus der gestrigen PM der Bertelsmann-Stiftung: „Kinder profitieren von direkten staatlichen Geldtransfers wie dem Kindergeld. Entgegen bestehender Vorurteile werden diese sogenannten Direktzahlungen von den Eltern in der Regel nicht zweckentfremdet – und etwa für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik ausgegeben. Sie werden vielmehr in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder investiert. Zudem reduzieren Eltern aufgrund des Kindergelds nicht ihre Arbeitszeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Analyse von Dr. Holger Stichnoth und seinem Team vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim in unserem Auftrag.“
Monat: November 2018
Das Diakonische Werk Hamburg sucht zum 01.02.2019 eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater (w/m/i/t) für den Fachbereich Existenzsicherung im Hilfswerk.
In den letzten Tage wurde viel Zahlenwerk u.ä. veröffentlicht. Hier eine Übersicht
- iff-Überschuldungsreport: Wohnkostenexplosion in Ballungszentren trifft Überschuldete besonders hart
- Creditreform-SchuldnerAtlas: Keine Entspannung bei der Überschuldung
- Datenreport 2018: Lebenssituation von Kindern in Deutschland wird entscheidend von der sozialen Herkunft geprägt
Weisung der BA zu Forderungseinzug
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter 41/2018: Die BA hat neue Dienstanweisungen zum Forderungseinzug / Bestimmungen über die Veränderung von Ansprüchen im Rechtskreis SGB II – VABest / herausgegeben. Nun einmal zum SGB II und zum SGB III. Diese sind jetzt hier veröffentlicht:
BGH, 20.09.2018, IX ZB 41/16:
Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit (Anschluss an BAG, Urteil vom 23. August 2017, 10 AZR 859/16, NJW 2017, 3675).
Der VGH Baden-Württemberg hat am 28.8.2018 (2 S 1254/18) die Entscheidung des VG Freiburg vom 9.5.2018 (6 K 2172/18) aufgehoben und beschlossen:
- Im Falle der Pfändung eines Pfändungsschutzkontos ist es grundsätzlich Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag des Schuldners zu ermitteln und den darüber hinausgehenden Betrag an den Gläubiger auszukehren. Die Ermittlung des Sockelbetrags (§ 850k Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 850c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a ZPO) und der vom Schuldner nachgewiesenen Aufstockungsbeträge (§ 850k Abs. 2 ZPO) darf die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner überlassen.
- Die Vollstreckungsbehörde muss in einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, durch die die Pfändung eines Pfändungsschutzkontos bewirkt wird, grundsätzlich nicht gesondert auf die Pfändungsschutzvorschrift des § 850k ZPO hinweisen
BGH, Urteil vom 14. Juni 2018, IX ZR 22/15:
Zur Anfechtung von Zahlungen, die der Schuldner nach Einräumung seiner Zahlungsunfähigkeit auf der Grundlage eines von ihm behaupteten Sanierungskonzepts geleistet hat. – InsO § 133 Abs. 1 aF
Siehe schon BGH zum die Insolvenzanfechtung ausschließenden „schlüssigen Sanierungskonzept“ vom 17.6.2016
OLG Frankfurt am Main, 10.08.2018 – 6 WF 158/18 – Orientierungssatz:
Wenn einem Verfahrensbeteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, hindert eine ihm danach erteilte Restschuldbefreiung die Einziehung von auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts nur, soweit dessen Gebühren schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen sind.
Aus der Entscheidung:
RA Helge Hildebrandt berichtet aus der täglichen Praxis. Ein kurzer lesenswerter Beitrag unter sozialberatung-kiel.de/2018/11/06/wie-jobcenter-gerichtliche-eilverfahren-vermeiden-koennen-und-wie-nicht/
Strom-, Gas- oder auch Wassersperren bedrohen zahlreiche Haushalte in Hamburg. So hat es in der Hansestadt in den letzten 12 Monaten mehr als 8.000 Stromabschaltungen gegeben [vgl. unsere Meldung vom 20.09.2018]. Welche Möglichkeiten der Hilfe und Vorsorge gibt es für betroftene Haushalte, welche innovativen Projekte zum Thema Energieschulden gibt es und was muss getan werden, um Energiearmut zu vermeiden?
Die Caritas im Erzbistum Hamburg lädt ganz herzlich zum Fachtag Energieschulden am 22.11.2018 in St. Georg ein. Details siehe: CA_FachtagEnergieschulden_2018