Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)“ angenommen. Siehe Parlamentsdokumentation. und hib-Meldung zur Ausschussbilligung.
Durch die Medien ging die Einführung der Parität. Für die Schuldnerberatung interessant dürften allerdings noch weitere Regelungen sein. Viele kennen aus der Beratungspraxis, dass Personen mit Beitragsschulden konfrontiert sind, die viel zu hoch, da fiktiv angesetzt sind.
Dem soll das „Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden“ entgegenwirken: