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„Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden“ im GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)“ angenommen. Siehe Parlamentsdokumentation. und hib-Meldung zur Ausschussbilligung.

Durch die Medien ging die Einführung der Parität. Für die Schuldnerberatung interessant dürften allerdings noch weitere Regelungen sein. Viele kennen aus der Beratungspraxis, dass Personen mit Beitragsschulden konfrontiert sind, die viel zu hoch, da fiktiv angesetzt sind.

Dem soll das „Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden“ entgegenwirken:

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LG Leipzig zum Basiskonto: Bank darf Verfügungsrahmen nicht deutlich unter „Normalkonto“ einschränken

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im vergangenen Jahr Klage eingereicht, weil die Commerzbank den Inhabern von Basiskontoverträgen den Verfügungsrahmen für bargeldloses Bezahlen und für das Abheben von Bargeld am Automaten erheblich eingeschränkt hat. Demnach konnten Kunden über maximal 100 Euro pro Tag und lediglich über 400 Euro pro Woche verfügen. Kunden eines regulären Girokontos hingegen steht bei der Bank ein Verfügungsrahmen von 2.000 Euro pro Tag sowie 2.000 Euro in der Woche zur Verfügung.

Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13.06.2018 bestätigt nun, dass die Klausel der Commerzbank AG unwirksam ist.