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BGH: Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit als unpfändbare Erschwerniszulagen

BGH, 20.09.2018, IX ZB 41/16:

Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit (Anschluss an BAG, Urteil vom 23. August 2017, 10 AZR 859/16, NJW 2017, 3675).