OLG Frankfurt am Main, 10.08.2018 – 6 WF 158/18 – Orientierungssatz:
Wenn einem Verfahrensbeteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, hindert eine ihm danach erteilte Restschuldbefreiung die Einziehung von auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts nur, soweit dessen Gebühren schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen sind.
Aus der Entscheidung: