Hier der Hinweis auf die sog. „Beitragserhebungsgrundsätze“ des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV).
Die Erhebungsgrundsätze sind zwar schon aus 2010, gelten aber nach wie vor, und gibt es hier: www.barmer.de/(…)/beitragserhebungsgrundsaetze.pdf.
Die Grundsätze regeln das Nähere zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass sowie zum Vergleich von Beitragsansprüchen.