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LSG München bejaht Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

LSG München, Urteil v. 21.03.2018 – L 13 R 25/17:

  1. Die Verrechnung mit dem unpfändbaren Teil einer Altersrente ist auch nach erteilter Restschuldbefreiung zulässig.
  2. Die Entscheidung über die Niederschlagung einer Forderung ist nicht vom Rentenversicherungsträger im Rahmen der Entscheidung über die Verrechnung, sondern ausschließlich vom Inhaber der Forderung zu treffen.

Anders aber: LSG NRW: Jobcenter kann nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr aufrechnen und Kai Henning dazu

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neuer Geschäftsverteilungsplan Insolvenzgericht Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg-Mitte, zu  dem zentral das Insolvenzgericht Hamburg gehört, hat einen neuen Geschäftsverteilungsplan veröffentlicht. Damit reagiert es wohl auf die Entscheidung des OVG Hamburg zur sog. „verdeckten Disziplinarmaßnahme“ gegenüber einem Insolvenzrichter. Die „Entmachtung“ von Frank Frind (siehe Wirtschaftswoche: „Hamburger Insolvenzrichter wird entmachtet“) wird damit teilweise revidiert.

Es sind zuständig: