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Öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Hamburg: Einkommensgrenzen ändern sich zum 1.8.2018

Update 26.10.2022: neue Werte ab 1.11.2022


Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).

Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil werden zum 1.8.18 verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).

Die neuen Werte sind:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 26.10.2022