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Öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Hamburg: Einkommensgrenzen ändern sich zum 1.8.2018

Update 26.10.2022: neue Werte ab 1.11.2022


Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).

Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil werden zum 1.8.18 verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).

Die neuen Werte sind:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 26.10.2022
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Handelsblatt: „Bundesregierung will Provisionen für oft sinnlose Restschuldversicherungen deckeln“

Das Handelsblatt meldet: „Schon lange machen Verbraucherschützer gegen die Versicherung von Ratenkrediten mobil. Jetzt sollen Verkäufer weniger an den Produkten verdienen.“ – zum ganzen Artikel

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt dazu gegenüber der Landesarbeitsgemeinschaft: „Ein Provisionsdeckel ist nicht nur nicht ausreichend, sondern lenkt sogar ab vom Kern des Problems: Egal welche Provision man deckelt (Abschluss- und /oder die Bestandsprovision?), ihre Höhe ändert nichts an den grundsätzlichen Anreizen. Dann verkauft man einfach mehr von dem Zeug, was niemand braucht oder will.

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Interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II „Das A-Z des wichtigen Grundes“

Aus dem Thomé-Newsletter vom 15.7.2018: Die BA hat eine interne Dienstanweisung zu wichtigen Gründen, wann die Aufnahme oder Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder vergleichbaren Maßnahme in Sinne von § 10 SGB II unzumutbar ist oder sein kann. Der wichtige Grund ist immer im Zusammenhang mit der Zumutbarkeit der auferlegten Pflichten zu sehen. Neu aufgenommen wurde, dass eine Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII ein Indiz für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sein kann. Die Weisung „Das A-Z des wichtigen Grundes“ als pdf

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SCHUFA Kredit-Kompass: „Verbraucher in Deutschland sind vorbildliche Kreditnehmer“

„Deutschlands Verbraucher sind sehr zuverlässige Kreditnehmer. Sie haben ihre Finanzen fest im Griff“, sagt Dr. Michael Freytag, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA Holding AG. 97,8 Prozent aller aufgenommenen Konsumentenkredite wurden 2017 reibungslos zurückgezahlt. Dies ist das Ergebnis des aktuellen SCHUFA Kredit-Kompass.

Quelle und mehr: PM der Schufa

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Vorschläge der Nationalen Armutskonferenz zur Überwindung von Stromsperren

„Stromschulden und Stromsperren sind in Deutschland ein großes Problem, kein Randphänomen. Bei 328.000 Kunden wurde 2016 die Stromversorgung wegen nicht gezahlter Rechnungen tatsächlich unterbrochen. Die Sperrungen resultierten aus insgesamt 6,6 Mio. Unterbrechungsandrohungen, von denen ca. 1,2 Mio. in einen Unterbrechungsauftrag mündeten. Die relativ hohe Zahl der Unterbrechungsandrohungen zeigt, dass sehr viele Haushalte Zahlungsprobleme haben. Oft ist Einkommensarmut der Grund. (…)

Energieschulden als allgemeines gesellschaftliches Problem können nicht allein durch Hilfen vor Ort vermieden werden. Im Kontext einer sozialpolitischen Rahmensetzung ist es erforderlich, die bisherigen Aktivitäten der beteiligten Akteure durch strukturelle Veränderungen im Sozialrecht zu ergänzen. Der Sozialstaat muss als eine der möglichen politischen Maßnahmen im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Versorgung dieser Haushalte mit Energie sicherstellen, die dem Kriterium der Menschenwürde entspricht.“

Quelle und zu den Vorschlägen: www.nationale-armutskonferenz.de/(…)/2018-4-24-Beschluss-Stromsperren-verhindern-nak.pdf

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Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß

Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.

Quelle und mehr: PM des Gerichts

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Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II – Teilhabechancengesetz

Aus dem Thomé-Newsletter vom 8.7.2018: „Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz) veröffentlicht: https://tinyurl.com/ybn5cdyz

Die Wohlfahrtsverbände begrüßen die Pläne zur Schaffung eines neuen Instruments zur längerfristigen Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen, regen aber auch Veränderungen bei den geplanten Förderbedingungen an.

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Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen (10 Jahre Finanzmarktkrise): Konferenzreader online

Vor knapp drei Wochen fand in Hamburg die 13. Finanzdienstleistungs-Konferenz des IFF statt. Der Konferenzreader ist online nachzulesen unter: www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/06/Konferenzreader-online-1.pdf

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Basiskonto: Erste Urteile wegen zu hoher Kontogebühren

Im Juni 2016 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ein Zahlungskonto gesetzlich verankert. Bereits kurz nach der Einführung kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten für Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle. Der vzbv hat mit seinen Klagen nun für erste Rechtsprechung zu Kontoführungsentgelten gesorgt. Die Urteile zeigten, wie unsicher die Rechtslage in Bezug auf Basiskontoentgelte ist.

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VZ NRW: „Hartz-IV-Deckungslücke bei Strom größer als oft angenommen“

Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bekommen zu wenig Geld für Strom. Dass die Lücke zwischen Bedarf und Pauschale noch größer ist, als bisherige Berechnungen vermuten lassen, betont nun das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer fordern eine stärkere Orientierung der Sätze am tatsächlichen Bedarf der betroffenen Gruppen.

„Schon bei durchschnittlichem Energieverbrauch und Durchschnittspreisen reicht die aktuelle Pauschale nur selten“, erklärt Projektleiterin Stephanie Kosbab. Dies sei im Prinzip bekannt. „Menschen mit wenig Geld brauchen aber nicht automatisch wenig Strom – im Gegenteil: Gerade von ihnen verbrauchen manche schon deshalb relativ viel, weil sie zum Beispiel alte, ineffiziente Geräte nicht ersetzen können.“