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Musterfeststellungsklage verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage verabschiedet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Lücke im kollektiven Rechtsschutz endlich geschlossen werde. „Die Musterfeststellungsklage ist ein echter Meilenstein für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Allerdings enthalte das Gesetz aus Sicht des vzbv einige schmerzhafte Kompromisse.

Das Gesetz soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Vorher kann keine Musterfeststellungsklage erhoben werden. Auch nach Inkrafttreten handelt es sich um eine reine Verbandsklage. Das bedeutet, dass erst ein Verband klagt und danach das Gericht ein Register eröffnet, in das sich Verbraucher eintragen können. Die Ansprüche von Verbrauchern, die sich der Musterklage anschließen, können während des Klageverfahrens nicht verjähren. Das Urteil ist bindend.

Quelle und mehr: PM vzbv