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Hamburgische Bürgerschaft verabschiedet neues Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO)

Gestern hat die Hamburgische Bürgerschaft das Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) geändert (Kurzprotokoll). Siehe schon unsere Meldung vom 25.01.2018 mit der dortigen Synopse und unserer Pressemitteilung dazu.

Zum ursprünglichen Gesetzentwurf gibt es eine wichtige Änderung (Drucksache 21/13223), mit der zumindest eine Forderung aus unserer Pressemitteilung aufgegriffen wurde: nunmehr sollen „sämtliche in der Stelle tätigen Beratungskräfte“ die im Gesetz genannte abgeschlossene Ausbildung haben. Alle Parteien nahmen diese Änderung an, außer die FDP.

Bei dieser Gelegenheit: auch in Nordrhein-Westfalen steht offenbar die Änderung der AG InsO an. Siehe https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-790.pdf

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Statistisches Bundesamt: Jede fünfte Schuldnerberatung außergerichtlich erfolgreich

Von den circa 260.000 Beratungsfällen, die im Jahr 2017 von Schuldnerberatungsstellen in Deutschland abgeschlossen wurden, konnte in jedem fünften Fall (20 %) eine außergerichtliche Regulierung der Schuldensituation erreicht werden. Dies ist ein erstes vorläufiges Ergebnis der Überschuldungsstatistik 2017, das das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 04. bis 08. Juni 2018 veröffentlicht. 

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DIW-Wochenbericht zur Einkommensverteilung in Deutschland: Realeinkommen sind seit 1991 gestiegen, aber mehr Menschen beziehen Niedrigeinkommen

Hier der Hinweis auf den DIW-Wochenbericht 21/2018. Aus dem Abstract: „Zwischen 1991 und 2015 sind die verfügbaren bedarfsgewichteten Einkommen der Personen in privaten Haushalten in Deutschland real im Durchschnitt um 15 Prozent gestiegen. Der größte Teil der Bevölkerung hat von diesen realen Einkommenszuwächsen profitiert, die Gruppen am unteren Ende der Einkommensverteilung allerdings nicht.“

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iff-Überschuldungsschlaglicht von Birgit Vorberg zum Forderungsinkasso gegenüber Verbrauchern: Der Gesetzgeber ist weiterhin dringend gefragt!

An dieser Stelle der Hinweis auf das aktuelle iff-Überschuldungsschlaglicht: „Forderungsinkasso gegenüber Verbrauchern: Der Gesetzgeber ist weiterhin dringend gefragt!“ von Birgit Vorberg (VZ NRW), welches unter www.iff-ueberschuldungsreport.de/media.php?id=5309 zu finden ist.

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AG Gütersloh: Für automatisiertes Inkassoverfahren sind nur Kosten analog einer 0,5fachen Gebühr nach VV RVG zu rechtfertigen

Hier der Hinweis auf einen sehr lesenswerten Beitrag unter www.infodienst-schuldnerberatung.de, in dem auf AG Gütersloh, Urteil vom 04.05.2018, Az.: 10 C 1099/17 (rechtskräftig) hingewiesen und die Entscheidung erläutert wird. Pflichtlektüre!

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Verbraucherinsolvenzen: „Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung“ stellt Musterinsolvenzplan zur Verfügung

Ein Insolvenzplan bietet dem insolventen Verbraucher die Chance, sein Insolvenzverfahren abzukürzen. Beträgt die reguläre Laufzeit bei Privatinsolvenzen fünf oder sechs Jahre, kann sich diese durch einen Insolvenzplan auf weniger als ein Jahr verkürzen. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat einen Musterinsolvenzplan für Verbraucherinsolvenzverfahren erarbeitet, der – jeweils angepasst an das konkrete Insolvenzverfahren – insolvenzrechtlichen Praktikern als Vorlage dienen kann.

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Ärger um Eröffnung von Pfändungsschutzkonten: Verbraucherzentrale NRW verklagt Postbank

Wer die Umwandlung seines gepfändeten Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragt, muss hierzu seiner Bank keine Bescheinigung über Pfändungsfreibeträge vorlegen, die diesen Anspruch rechtfertigt. Der Verbraucherzentrale NRW liegen acht Fälle vor, in denen die Postbank verlangt, dass Antragsteller eines P-Kontos zunächst mittels einer Bescheinigung nachweisen, wie hoch ihre unpfändbaren Zahlungseingänge sind, bevor das Geldinstitut eine Kontoumwandlung vornimmt. Mit ihrer Abmahnung stieß die Verbraucherzentrale NRW bei der Postbank bislang auf taube Ohren. Als nächsten Schritt hat sie deshalb ein Klageverfahren beim Landgericht Köln (AZ: 33 O 16/18) gegen die Praxis des Geldinstituts eingeleitet.

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Hamburg: 17 neue Gerichtsvollzieher/innen und verstärkte Inkassoaufsicht

Die Justibehörde Hamburg zitiert in einer gestrigen PM Hans-Dietrich Rzadtki, Präsident des Hamburger Amtsgerichts, wie folgt: „Die Gerichtsvollzieherbezirke in Hamburg sind wieder voll besetzt und uneingeschränkt arbeitsfähig.“ Justizsenator Dr. Till Steffen ergänzt: „17 neue Kolleginnen und Kollegen sind im Dienst.“

Das Amtsgericht hat zudem angekündigt, die Ressourcen für die Aufsicht über Inkasso-Unternehmen zu verstärken.

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Schuldner – und Insolvenz berater/innen in Bad Segeberg /Bornhöved und Kaltenkirchen gesucht

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. sucht für ihre Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Bad Segeberg/Bornhöved und Kaltenkirchen Schuldner- und Insolvenzberater/innen (39 Wochenstunden ggf. teilbar). Die Stellen sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Mehr unter: www.verbraucherzentrale.sh/…/Ausschreibung_Schuldner- und Insolvenzberater_Ost und West_2018.pdf

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BGH zur Insolvenzanfechtung bei Zahlung vom Konto eines Dritten

BGH, Urteil vom 12. April 2018 – IX ZR 88/17- Leitsatz:

Weiß das Finanzamt, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung und unter Verrechnung mit einer Kaufpreisforderung des Schuldners die Steuerschulden tilgt, hat es Kenntnis von der gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners