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15. Deutscher Insolvenzrechtstag: Arbeitsgemeinschaft fordert für Verbraucherinsolvenzen Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Den 15. Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) nutzte die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sannierung des Deutschen Anwaltvereins um ihre Forderung nach einer Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen zu bekräftigen. Eine Restschuldbefreiung soll bereits nach drei Jahren möglich sein.

Aktuell beträgt die reguläre Laufzeit bei Privatinsolvenzen fünf oder sechs Jahre. Nur wenn 35 Prozent der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen sind, kann ein insolventer Verbraucher sich nach drei Jahren vorzeitig aus seiner Insolvenz befreien. Der gewünschte Erfolg dieser Regelung blieb aus: „Die in der deutschen Insolvenzordnung festgeschriebene 35 Prozent – Quote ist unrealistisch und für den durchschnittlichen Schuldner de facto kaum erreichbar“, konstatiert Kai Henning,