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Zahlung einer Geldbuße kann nicht angefochten werden, wenn sie aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde

AG Kassel, Urt. v. 14.11.2017 – 435 C 1558/17 – Leitsatz:

Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde.

vgl. auch unsere Meldung BGH zur Insolvenzanfechtung: Zahlungen vom P-Konto anfechtungsfest?

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Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als außergewöhnliche Belastung, die zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führt

Das AG Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 06.11.2017, Az: 1 M 1131/17 , emtschieden, dass die Fahrtkosten für einen 37km langen einfachen Arbeitsweg anteilig für jeweils 17 Kilometer (nämlich die Differenz zu 20km) zur Erhöhung des pfändungsfreien Beitrags nach § 850f Abs. 1 b ZPO führen kann. Mehr siehe www.infodienst-schuldnerberatung.de sowie direkt zur Entscheidung.

Mehr zum Thema siehe auch: 

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NDR 45 Min: „Die Geldeintreiber: Milliardengeschäft Inkasso“

Der NDR strahlte gestern den sehenswerten Beitrag „Die Geldeintreiber: Milliardengeschäft Inkasso“ von Grimme-Preisträger Michael Richter im Rahmen des Formats „45 Min“ aus. Siehe www.ndr.de/-/Die-Geldeintreiber-Milliardengeschaeft-Inkasso- sowie der download-link.

Zur Erinnerung: auch der SWR-Bericht („betrifft:“) vom 19.7.2017 ist sehenswert.

Ergänzung 7.4.2019: siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2019/die-story-im-ersten-milliardengeschaeft-inkasso/

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Bündnis fordert offensive Sozialpolitik: Armut jetzt bekämpfen

Arme Menschen nicht gegeneinander ausspielen – Sozialleistungen endlich erhöhen

Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung,

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Bundesfinanzhof: Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.11.2017, VII R 1/16 – aus der gestrigen Pressemitteilung des BFH: „Ist Einkommensteuer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstanden, aber vom Insolvenzverwalter aufgrund von Masseunzulänglichkeit nicht beglichen worden, darf das Finanzamt (FA) die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen. Eine dem Insolvenzschuldner erteilte Restschuldbefreiung steht dem nicht entgegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. November 2017 VII R 1/16 entschieden hat.

In dem Streitfall war über das Vermögen des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Aufgrund der Verwertung von Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter war Einkommensteuer als sog. Masseverbindlichkeit entstanden,

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Verbraucherzentralen starten „Inkasso-Check“ zur kostenlosen Überprüfung von Forderungen

„Ein neuer Online-Service der Verbraucherzentralen ermöglicht Verbrauchern die kostenlose Überprüfung von Inkassoschreiben. Mit dem „Inkasso-Check“ können Ratsuchende selbst klären, ob eine Forderung berechtigt ist und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist. Das Online-Tool unter vzhh.de/inkasso-check liefert Nutzern zudem einen für die jeweilige Situation passenden Musterbrief, um unberechtigten Inkassoforderungen zu widersprechen. Für den Service haben die Verbraucherzentralen rechtliches Wissen rund um Inkassoforderungen aufbereitet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das innovative Projekt.“ – Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg

Nachtrag 24.11.2018:

„Teure Irreführung der Verbraucher, finanziert vom Steuerzahler“: BDIU kritisiert Onlinetool Inkasso-Check

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 24.11.2018
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Diakonische Werk Hamburg sucht Schuldnerberater/in

Hier der Hinweis auf das Stellenangebot des Diakonischen Werks Hamburg: es sucht zum nächstmöglichen Termin – zunächst befristet für 2 Jahre – eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater (50% Arbeitszeit – 19,35 Stunden/Woche) für den Fachbereich Existenzsicherung im Hilfswerk. Frist: 14.3.2018. Mehr unter https://www.diakonie-hamburg.de/de/karriere/jobs-stellenangebote/dw/infos/Schuldnerberater-in