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Warnung vor Inkassoaktion „Unterhaltstitel und trotzdem kein Geld?“

Das Inkassounternehmen KOHL GmbH & Co. KG schreibt unter dem Logo „Wir haben die Zahlungsalternative“ und dem Betreff „ Alleinerziehende – Kindesunterhalt – Unterhaltstitel und trotzdem kein Geld?“ gezielt Schuldnerberatungsstellen bundesweit an, um sie zur Zusammenarbeit für eine ganz neue Idee der Forderungsbeitreibung zu gewinnen.

AK InkassoWatch und Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung warnen vor dieser Aktion. Mehr unter www.infodienst-schuldnerberatung.de

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Landgericht Nürnberg-Fürth: Keine sog. Vorwirkung von Versagungsgründen bei § 287a InsO (II)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 13.7.2017 unter dem AZ: 11 T 4173/17 beschlossen:

  1. Eine Prüfung, ob bereits Versagungsgründe vorliegen könnten, findet im Rahmen der Feststellung nach § 287a Abs. 1 Satz 1 InsO nicht statt.
  2. Dies gilt auch für den Fall, dass im Eröffnungsverfahren schon ein Versagungsantrag eines Gläubigers gestellt wurde (Fortführung von LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 20.4.2016, 11 T 2794/16)
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Bertelsmann Stiftung: „Viele Familien ärmer als bislang gedacht“

„Familien mit geringem Einkommen sind in den letzten 25 Jahren weiter abgehängt worden. Mit einer neuen Methodik haben Forscher im Auftrag der Bertelsmann Stiftung festgestellt, dass vor allem arme Familien bisher reicher gerechnet wurden als sie tatsächlich sind. Politisch gilt es nun, ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut zu legen.

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BAG-SB Jahresfachtagung „Wo die Praxis Fachlichkeit in der Schuldnerberatung diskutiert.“

Die BAG-SB Jahresfachtagung 2018 findet am 25.+26. April 2018 in Kiel statt. Alles dazu unter http://www.bag-sb.de/tagung2018/

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Bundesgerichtshof bejaht unmittelbaren Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende

Der BGH hat entschieden, dass ein Jobcenter, welches im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen gemäß § 22 Abs. 7 SGB II unmittelbar an einen Vermieter überweist, im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen kann, wenn letzterer bereits bei Erhalt der Zahlung wusste, dass ihm dieser Betrag wegen der Beendigung des Mietvertrags nicht zusteht.

BGH, Urteil vom 31. Januar 2018 – VIII ZR 39/17 – zur Pressemitteilung des Gerichts

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Außerordentliche Kündigung bei „gefährdet erscheinender“ finanzieller Leistungsfähigkeit des bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden nur in besonderen Ausnahmefällen möglich

Der BGH hat entschieden, dass – entgegen einer verbreiteten Auffassung – eine drohende finanzielle Leistungsunfähigkeit beziehungsweise eine „gefährdet erscheinende“ Leistungsfähigkeit eines nach dem Tod des ursprünglichen Mieters eingetretenen (neuen) Mieters nur in besonderen Ausnahmefällen als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 563 Abs. 4 BGB in Betracht kommt.:  Urteil vom 31. Januar 2018 – VIII ZR 105/17 – zur Pressemitteilung des BGH