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Sanktionen im SGB II auf dem Prüfstand (I): Stellungnahme des Paritätischen

Der Paritätische hat seine Stellungnahme, die er beim Bundesverfassungsgericht im Vorlagebeschluss des SG Gotha [dazu: Bundesverfassungsgericht nimmt den (zweiten) Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen] abgegeben hat, veröffentlicht: http://infothek.paritaet.org/…/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf. Daraus:

„Höhe und Umfang der Sanktionen stehen überaus häufig in keiner angemessenen Relation zu der Schwere der Verstöße. (…)

Dass die hohe Zahl der Sanktionen nicht auf die Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen, oder grundsätzlich mangelnde Motivation und Eigeninitiative zurückzuführen sind, ist inzwischen wissenschaftlich gut belegt, (…) Auch der Sozialexperte Stefan Sell folgert: „Wer übrig bleibt im großen Fangnetz der
Sanktionen sind die Leute, die nicht mutwillig, böswillig gegen irgendetwas verstoßen, sondern die beispielsweise bestimmte Dinge gar nicht verstehen“. (…)

Es ist aber in hohem Maße plausibel, dass Sanktionen auch genutzt werden, um finanzielle Ressourcen einzusparen, auch weisen persönliche Aussagen von Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten und Aussagen von Betroffenen darauf hin, dass Sanktionen auch genutzt werden, um Ausgaben zu reduzieren. Die so realisierten Einsparungen sind, wie bereits auf Seite vier ausgeführt, mit 1,7 Milliarden Euro im Zeitraum von 2007 bis 201517, beträchtlich.“