Kategorien
Uncategorized

„Neues zur Kostendopplung Inkasso- und Rechtsanwaltskosten“

Die Zentralen Mahngerichte für Bayern und Rheinland-Pfalz haben Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, in dem sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten tituliert werden sollten (siehe Rote Karte).

Nun meldet der infodienst-schuldnerberatung, dass weitere Gerichte ebenso verfahren. Zentrales Mahngericht für Berlin (AG Wedding, Beschluss vom 31.05.2016, 9 BESCHW 43/16)
Zentrales Mahngericht für Hessen (AG Hünfeld, Verfügung vom 23.02.2016, 15 – 5696256 – 05 – N)