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5. Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen (I). Nahles zur Berechnung des Hartz IV-Satzes: „Ich habe da jedenfalls keine schlaflose Nacht.“

Heute hat die Bundesregierung den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (5. ARB) „Lebenslagen in Deutschland“ beschlossen (PM der Regierung dazu). Siehe auch www.armuts-und-reichtumsbericht.de.

Demnach besitzen die reichsten 10 Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Netto-Vermögens. Die untere Hälfte nur 1 Prozent.

Nahles heute morgen im Deutschlandfunk-Interview: „(…) Ich habe da (Anmerkung: Berechnungsmethode für den ALG II-Regelsatz) jedenfalls keine schlaflose Nacht. Trotzdem ist das insgesamt sehr wenig Geld. Das ist absolut bitter, wenn man nur von diesen Transferleistungen leben muss, und deswegen muss unser Hauptfokus darauf liegen, die Leute aus dem Transferleistungsbezug rauszunehmen, …“

Zur Berechnung des Regelsatzes siehe für viele die Nationale Armutskonferenz (Regelsätze müssen zum Leben reichen) und Diakonie Deutschland (Faire Berechnung kann soziale Ausgrenzung beenden). Letztere: „Nach aktuellen Berechnungen (Anm.: 28.11.2016) der Diakonie hat der Gesetzgeber bei seiner Festlegung der Regelbedarfe für Hartz IV und Sozialhilfe bis zu 150 Euro mit teilweise haarsträubenden Begründungen herausgestrichen. „Die Regelsätze werden willkürlich und unsachgemäß berechnet und decken bei weitem nicht das soziokulturelle Existenzminimum“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am Montag anlässlich der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales zum Regelbedarfsermittlungsgesetz.“