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SZ: „Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt“

Hier der Hinweis auf den Beitrag „Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt“ von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung.

Der Vorspann: „Schikane oder nur Akribie einer Behörde? Ein Hartz-IV-Empfänger geht in Dortmund betteln. Das Jobcenter kürzt ihm daraufhin die staatlichen Leistungen – und verlangt Nachweis über seine Einkünfte.“

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Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II

„Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun eine Arbeitshilfe zum Thema herausgegeben. Sie zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen.“ – Quelle: PM des Deutschen Vereins – direkt zur Arbeitshilfe

Vgl. auch Jonny Bruhn-Tripp: Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“

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iff-Überschuldungsreport 2017 – Überschuldete bleiben übermäßig lang im Schuldturm

„Überschuldete sind selten an ihrer Situation wirklich schuld. Dennoch werden sie gesellschaftlich ausgegrenzt und durch eine sechsjährige Wohlverhaltensphase übermäßig lange bestraft. Die Bundesregierung wollte das ändern und hat dazu eine Insolvenzrechtsreform beschlossen. Wir haben uns das Ergebnis mit Hilfe der Beratungsdaten angesehen und festgestellt: Die Reform war ein Flop, nur ein vernachlässigbarer Bruchteil der Überschuldeten, die sich überhaupt noch für eine Verbraucherinsolvenz entscheiden, nimmt sie überhaupt in Anspruch. Zeit, sich endlich den international üblichen Regelungen anzunähern.“

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de

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neu Infoline Sozialhilfe: Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten

Hier der Hinweis auf die neue Fachanweisung zu § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II: Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vom 01.12.2017

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Paritätischer fordert Maßnahmen gegen Altersarmut: Immer mehr Neurentner sind auf Grundsicherung angewiesen

„Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland werden nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erheblich unterschätzt. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle steigt das Risiko, im Alter in Armut zu leben, mit jedem neuen Rentenjahrgang dramatisch. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil der älteren Menschen unter 70, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, verdoppelt. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Reform der Altersgrundsicherung.“

Quelle und mehr: www.der-paritaetische.de/presse

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AG Hannover: das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs kann auch schon nach vier Tagen bescheinigt werden, wenn die Summenmehrheit abgelehnt hat

Das Amtsgericht Hannover widerspricht mit Beschluss vom 30.10.2017, 908 IK 820/17 – 8, dem LG Hamburg (Beschl. v. 02.01.2017 – 326 T 149/16, ZVI 2017, 142 mit Anmerkung Butenob). Aus dem Beschluss: „Entgegen der Ansicht des LG Hamburg war es vorliegend möglich, bereits am 30.01.2017, also vier Tage nach Erstellung des Schuldenbereinigungsplans, ein Scheitern zu bescheinigen.

Der Schuldner war entgegen der Ansicht des LG Hamburg nicht verpflichtet, zunächst die Rückmeldung sämtlicher Gläubiger abzuwarten. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan kommt nur dann zustande, wenn sämtliche Gläubiger ihr Einverständnis erklären. Bereits mit der Ablehnung eines Gläubigers liegt ein Scheitern vor.

Die Ersetzung kann nur im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erfolgen. (…) Ist für die Schuldenberatungsstelle erkennbar, dass auch für ein solches Verfahren keine Mehrheit nach den Gläubigerrückmeldungen vorliegen wird, kann ein Scheitern bescheinigt werden

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Muster Vollstreckungsgegenklage bei Vollstreckung aus Tabellenauszug wegen (angeblicher) Deliktsforderung

Der BGH hat am 3. April 2014 – IX ZB 93/13 – beschlossen: „Widerspricht der Schuldner lediglich dem Rechtsgrund einer Forderung als vorsätzliche unerlaubte Handlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.“

Im Beschluss hat der BGH ausgeführt (Rn 19): „Der Schuldner kann sich, falls die Gläubigerin aus der vollstreckbaren Ausfertigung aus der Tabelle (§ 201 Abs. 2 InsO) die Zwangsvollstreckung gegen ihn betreibt, im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) zur Wehr setzen (…). Im Rahmen dieser Klage ist sodann festzustellen, ob der Anspruch tatsächlich auf dem vom Gläubiger angemeldeten Rechtsgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung beruht, …“

Doch wie geht das konkret mit der Vollstreckungsgegenklage? RA Henning stellt ein Muster der Klage (sowie PKH-Antrag) mit Anmerkungen und wertvollen Hinweisen zur Verfügung, die unter www.bag-sb.de/(…)/Muster_Vollstreckungsgegenklage_Henning.pdf aufrufbar ist. Vielen Dank!

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 14.06.2018
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Hamburger Mietenspiegel 2017: Trotz Mietpreisbremse starker Mietenanstieg um 5,2 Prozent!

Der Mieterverein zu Hamburg meldet: „Die Wohnungsmieten in Hamburg sind in den vergangenen zwei Jahren erneut drastisch gestiegen. Laut dem neuen Mietenspiegel 2017 (Anmerkung: siehe www.hamburg.de/mietenspiegel/) kletterte die durchschnittliche Nettokaltmiete um 5,2 Prozent von 8,02 Euro im Jahr 2015 auf 8,44 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2017. Somit haben sich die Mieten fast drei Mal schneller als die Lebenshaltungskosten erhöht. Seit 2011 sind die Durchschnittsmieten von 7,15 Euro sogar um 18 Prozent gestiegen. Die zum 1. Juli 2015 eingeführte Mietpreisbremse konnte offenbar die erhoffte mietpreisdämpfende Wirkung nicht entfalten.“ – zur ganzen PM des Mietervereins

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AG München: Energielieferant kann irrtümlich zu niedrige Stromrechnung nach gut zwei Jahren korrigieren

Hier der Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 14.07.2017, Aktenzeichen 264 C 3597/17. Aus der PM des Gerichts: „Nach der Begründung des Richters handele es sich bei der irrtümlich zu niedrigen Rechnung „…um eine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Erklärungswert (…) Die Rechnung kann somit nicht dahingehend ausgelegt werden, dass für den betreffenden Abrechnungszeitraum eine endgültige Abrechnung erstellt werden sollte, die auch dann gelten soll, wenn sich nachträglich herausstellt, dass diese fehlerhaft war.

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Deutschen Juristinnenbund kritisiert die Änderung der Düsseldorfer Tabelle

„Leider gar kein Anlass zum Jubeln!“ kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig die vor einigen Tagen bekannt gewordenen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze für Kinder, die von ihren Eltern Barunterhalt erhalten, steigen ab 1. Januar 2018 um bis zu 7 € monatlich. Doch für die Masse der Kinder ist dies leider trotzdem ein Rückschritt, sie bekommen im Ergebnis sogar weniger Unterhalt. Denn gleichzeitig wurden die Einkommensgruppen angehoben