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Österreich: Reform des Privatinsolvenzrechts

Heute tritt in Österreich eine Reform des Privatinsolvenzrechts in Kraft. Dazu die PM der ASB Schuldnerberatungen GmbH sowie aus dem Newsletter von RA Kai Henning 9/2017:

„Die Mindest-Entschuldungsdauer sinkt von bislang 7 auf 5 Jahre. Die ursprünglich beabsichtigte Verkürzung auf 3 Jahre scheiterte im Gesetzgebungsverfahren am heftigen Wiederstand der Gläubigerverbände. Wichtiger Kern der Reform ist neben der Verkürzung, dass die bisherige 10%-Mindestquote abgeschafft wird.

Das zwingende Erfordernis außergerichtlicher Verhandlungen wird fallengelassen.