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Sozialgericht Speyer: Leistungsausschluss für Unionsbürger*innen verfassungswidrig und europarechtswidrig

Das SG Speyer hat am 17.08.2017 unter dem Aktenzeichen S 16 AS 908/17 ER beschlossen:

Die Ausschlusstatbestände des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG (Anschluss an SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 18.04.2016 – S 3 AS 149/16 -).

Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt auch gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004.

An der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sind Fachgerichte für den Fall, dass sie die angegriffene Regelung für verfassungswidrig erachten, nicht dadurch gehindert, dass

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AWO Schuldner- und Insolvenzberatung Elmshorn sucht Verstärkung des Beraterinnenteams

AWO Schleswig-Holstein gGmbH: „Zur Verstärkung des Beraterinnenteams in unsere Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Elmshorn suchen wir zum 01. November 2017 oder später einen/eine Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in oder Pädagoge/in , BA oder MAoder vgl. Qualifikation in Teilzeit (20 Std./ Woche)“ – Details: 2017-Stellenausschreibung-Elmshorn