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„Zappenduster: Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen in Hamburg“

Unter dem Titel „Zappenduster: Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen in Hamburg“ stellten der Bürgerschaftsabgeordneten Cansu Özdemir und Zaklin Nastic (DIE LINKE) eine Kleine Anfrage. Letztgenannte wird übrigens dem nächsten Bundestag angehören. Die Antwort liegt nun vor (Drucksache 21/10353). Daraus:

1. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 4. Quartal 2016 die Stromversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen.
Nach Auskunft von SNH erfolgten im 4. Quartal 2016 2.372, im 1. Quartal 2017 3.060 und im 2. Quartal 2017 2.176 Sperrungen der Stromversorgung.

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Bundestag – Kleine Anfrage: „Reduzierung des Regelbedarfs durch Aufrechnung mit Mietkautionsdarlehen“

Hier der Hinweis auf Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE.: Reduzierung des Regelbedarfs durch Aufrechnung mit Mietkautionsdarlehen (Drucksache 18/13570).

Dazu Harald Thomé in seinem neuesten Newsletter: „Die Bundesregierung verteidigt die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen mit dem Regelsatz des SGB II und argumentiert auf einem unterirdischen Niveau „Der Leistungsberechtigte habe es schließlich selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern“. “

Siehe auch: Kipping/LINKE „Existenzminimum wird bei Umzug gekürzt

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LINKE stellt neue Studie vor: „Reichtum und Armut in Hamburg“

„Soziale Ungleichheit im Wohlstand – Reichtum und Armut in Hamburg“. Darin beschreiben die Autoren Joachim Bischoff und Bernhard Müller die wachsende soziale Spaltung der Stadt: Zwar gibt es Rekordbeschäftigung und einen deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig hat aber Armutsrisiko von Haushalten mit Erwerbseinkommen ebenso zugenommen wie die Altersarmut. Schon in und um Hamburg verteilt sich die Armut sehr unterschiedlich: So liegen die Einkommen in Nienstedten, Othmarschen und Blankenese im Schnitt um das Fünf- bis Achtfache über denen in Billstedt und Wilhelmsburg. Alarmierend ist die niedrige Wahlbeteiligung in den armen Stadtvierteln: Die Autoren sprechen von einer „sozial gespaltenen Demokratie“.

Quelle: LINKE – direkt zur Studie

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Neue Studie des IMK: Die Diskrepanz zwischen den Einkommensklassen hat sich deutlich vergrößert

„Die soziale Schere zwischen Arm und Reich hat sich deutlich geöffnet. Was die Politik dagegen tun kann, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. (…)

Dass Ungleichheit ein gravierendes Problem darstellt, zeigen die IMK-Forscher anhand der neuesten Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Dabei haben sie die Bevölkerung in drei Einkommensgruppen eingeteilt: Wer weniger als 70 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gehört finanziell zur unteren Schicht, wer mindestens 150 Prozent ausgeben kann, zur oberen, der Rest zur Mitte. Den Berechnungen zufolge ist das durchschnittliche verfügbare Einkommen der oberen Gruppe von 1991 bis 2014 real um gut 17 Prozent gestiegen, das der Mitte um 10 Prozent. Die Geringverdiener mussten sich dagegen über den Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten mit Zuwächsen von insgesamt knapp 3 Prozent begnügen. Die Diskrepanz zwischen den Einkommensklassen hat sich also deutlich vergrößert.“

Quelle und mehr: PM Hans-Böckler-Stiftung

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OLG Köln: Die Erbschaft eines überschuldeten Nachlasses kann unter bestimmten Umständen angefochten werden

OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017, Az. 2 Wx 109/17 – aus der PM des Gerichts:

„Da die Erblasserin kein Testament verfasst hatte, waren der Ehemann und die beiden Geschwister der Verstorbenen als gesetzliche Erben berufen. Während die Schwester die Erbschaft direkt ausgeschlagen hatte, ließ der Bruder die sechswöchige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft zunächst verstreichen. Damit galt die Erbschaft für ihn als angenommen, § 1943 BGB. Danach erklärte der Bruder die Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums. Er habe nicht gewusst, dass der Nachlass überschuldet sei.

Der 2. Zivilsenat hat entschieden, dass der Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses zur Anfechtung gem. § 119 Abs. 2 BGB berechtigte, weil

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Europäischer Gerichtshof: Betreibungsschritte von Inkassobüros können unlautere Geschäftspraktiken darstellen

Im Urteil vom 20.07.2017 – C-357/16 (Gelvora) stellte der EuGH klar: „Eine Inkassogesellschaft wie Gelvora erbringt nämlich für einen Verbraucher zwar keine Verbraucherkreditdienstleistung als solche; trotzdem fällt ihre Tätigkeit, die Beitreibung der ihr abgetretenen Forderungen, unter den Begriff der möglicherweise unlauteren „Geschäftspraktiken“ im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, weil die von ihr ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, die Entscheidung des Verbrauchers in Bezug auf die Bezahlung des Produkts zu beeinflussen.“ (Rz 25).

Tenor: Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern

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BGH erklärt mehrere Entgeltklauseln einer Sparkasse für unwirksam

Mit Urteil vom 12. September 2017 – XI ZR 590/15 hat der BGH sechs AGB-Klauseln einer Sparkasse für (teilweise) unwirksam erklärt.

– Klausel 1: eine Klausel, mit der die Beklagte für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift ein Entgelt in Höhe von 5 € erhebt („Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift bei Postversand 5,00 €“);

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Keine Google-Links mehr zu Insolvenzdaten auf unzulässigen gewerblichen Internetangeboten

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in den letzten Monaten zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich über die Auffindbarkeit ihrer Insolvenzdaten über die Google-Suchmaschine beschwert haben. Der HmbBfDI konnte nun durchsetzen, dass die Google Inc. mehrere Internetangebote, auf denen personenbezogene Daten aus Insolvenzverfahren unzulässig veröffentlicht werden, generell nicht mehr als Suchergebnisse verlinkt. – Quelle und mehr: PM des HmbBfDI

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Diakonie Deutschland: Neuer Hartz-IV-Regelsatz nicht realistisch

Das Bundeskabinett hat gestern die Anpassung der Regelsätze zum 1. Januar 2018 beschlossen. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung schreibt bestehenden Mangel fort. Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz von 2016 ist die Chance vertan worden, das Existenzminimum auf Grundlage realistischer Annahmen und sauberer Methoden zu errechnen. Das wird mit der neueren Anpassung nicht korrigiert. Die Diakonie hat schon im vergangenen Jahr ein statistisches Rechenmodell vorgestellt, mit dem sauber und transparent ein existenzsichernder Bedarf gerechnet werden kann. Der Abstand zur gesellschaftlichen Mitte muss fair festgelegt, nicht ausgetrickst werden. Dabei muss eins klar sein: Das unbedingt zum Leben Notwendige darf nicht zur Disposition gestellt werden.“ – Quelle und mehr

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Altersarmut bekämpfen: Paritätischer fordert Reform der Alterssicherung

„Einen grundlegenden Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband von der nächsten Bundesregierung. In einem 11-Punkte-Programm legt der Verband ein umfassendes Reformkonzept zur Sicherung der Renten und der Verhinderung von Altersarmut vor. Die mit großer Dynamik wachsende Altersarmut sei auch eine Konsequenz der Rentenpolitik seit der Jahrtausendwende. In seiner Analyse zeigt der Verband auf, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter bedürftig zu sein, mit jedem Rentenjahrgang steigt.

Der Verband weist daraufhin, dass die Armut seit 2005 bei keiner anderen Gruppe so stark zugenommen habe wie bei Rentnern und Pensionären. Mit 15,9 Prozent seien sie mittlerweile überdurchschnittlich von Armut betroffen. „Altersarmut ist kein Schatten am fernen Horizont, sondern bereits heute Realität.