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AG Marburg zur Stromunterbrechung

AG Marburg, 16.02.2017 – 9 C 757/16 (77) – Leitsatz:

Der Stromversorger ist nicht gemäß § 19 Abs. 2 StromGVV zur Unterbrechung der Grundversorgung wegen Zahlungsverzugs berechtigt, wenn der Kunde die Forderung schlüssig beanstandet hat und die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes nicht festgestellt wurde.